Prüfungen

Die Führerscheinprüfungen

Die letzten Hürden auf dem Weg zum Führerschein sind oft gar nicht so schwer, wie man sie sich vorstellt. Für fast alle Führerscheinklassen gibt es eine theoretische und ein praktische Prüfung. Wir von der Fahrschule Riesener bereiten Sie vor und unterstützen Sie, wenn es soweit ist, mit Rat und Tat.

Was wird geprüft ?

- die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
- Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
- die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise
- bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen.
- die nötigen technischen Kenntnisse (das gilt besonders für die LKW- und Busklassen, aber auch für die Klasse B (PKW).

Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraßen und Kraftfahrtstraßen bzw: Autobahnen (außer Klassen M und T). Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.

Wie lange dauert die Fahrprüfung ?

 

Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1: 75 Minuten

Klassen DE, D1E: 70 Minuten

Klassen A, T: 60 Minuten

Klassen A1, B, BE: 45 Minuten

Klassen M, S: 30 Minuten

Was ist mit den übrigen Klassen?

Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.

 

Wann und wie oft darf eine Prüfung wiederholt werden ?

Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach 14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden. Die Sperrfrist von drei Monaten, die nach jeweils drei nicht bestandenen Prüfungen früher verhängt wurde, gibt es seit Oktober 2008 nicht mehr. Auch der so genannte »Idiotentest« (medizinisch-psychologische Untersuchung, weil man drei mal durch die Prüfung gefallen war) geistert noch hartnäckig als Gerücht herum, er wurde aber in Wirklichkeit schon vor zwei Jahrzehnten abgeschafft! Mit anderen Worten: Die Anzahl der Versuche, die Fahrprüfungen zu bestehen, ist für jeden Kandidaten im Prinzip unbegrenzt.

Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen wird und dann wieder neu gestellt werden muss, außerdem gilt die bestandene theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang).

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