und drei- und vierrädrige Kfz bis zu 50 ccm und 45 km/h
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h
Klasse B
Kraftwagen bis 3.5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreitet
Klasse BE
Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt
Klasse C
Kraftwagen über 3.5 t zulässiger Gesamtmasse
Klasse CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Klasse C1
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse
Klasse C1E
Klasse D
Omnibusse
Klasse DE
Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Klasse D1
Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen
Klasse D1E
Kombination aus Fahrzeugklasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)
Klasse T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h. aber nicht mehr als 60 km/h)1**
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